Ab 1.8. fördert die Stadt Lastenräder und Fahrradanhänger

Bis zu 500 € fürs neue Lastenrad

Ab 1. August fördert die Stadt Gersthofen Lastenräder und Fahrradanhänger. Foto: Stadt Gersthofen, Wera von Witzleben

Klimaschutz und Nachhaltigkeit liegen der Stadt Gersthofen sehr am Herzen. Wir freuen uns, dass es für alle Gersthoferinnen und Gersthofer ab 1. August ein neues Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger geben wird. Damit schafft die Stadt einen weiteren finanziellen Anreiz innerstädtische Fahrten mit dem Auto durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen.

Mit der neuen Förderung will die Stadt Gersthofen Bürger und Bürgerinnen ermutigen, einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung in Gersthofen und zum Klimaschutz zu leisten. Foto: Stadt Gersthofen, Wera von Witzleben

10.000 € für Lastenräder und Fahrradanhänger

Die Stadt Gersthofen stellt 10.000 Euro Haushaltsmittel für das Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger zur Verfügung. Gefördert werden 20% des Brutto-Kaufpreises, maximal aber

•           100,- € für einen Fahrradanhänger zum Lastentransport,

•           200,- € für einen Fahrradanhänger zum Lasten- und Personentransport,

•           300,- € für ein konventionelles (muskelbetriebenes) Lastenrad,

•           500,- € für ein elektrisch unterstütztes Lastenrad (Lasten-Pedelec)

Als Lastenräder werden Fahrräder definiert, die mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können (Details siehe Förderrichtlinie).

„Mit dem Förderprogramm wollen wir einen Anreiz schaffen, dass vor allem kurze Autofahrten durch ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger ersetzt werden. Einkäufe oder Kinder lassen sich so schadstoffarm, flächensparend und lärmreduziert transportieren“, so Julia Ferstl, zuständig für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei der Stadt Gersthofen.

Maximal 500 €, bzw. 20%des Brutto Kaufpreises beträgt die Förderung eines Lasten-Pedelecs.
 Foto: Stadt Gersthofen, Wera von Witzleben

Förderrichtlinien und Anträge

Richtlinie und Antrag können ab dem 1. August auf der Website der Stadt Gersthofen unter www.gersthofen.de/Lastenrad eingesehen werden. Gefördert werden nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Gersthofen. Der Förderantrag darf erst nach dem Kauf des Lastenrades oder des Anhängers gestellt werden. Vor dem 01.08.2023 erworbene Lastenräder / Fahrradanhänger können nicht gefördert werden. Mit dem Antrag einzureichen sind die Rechnung, sowie der Zahlungsnachweis.

Wichtiger Hinweis: Es werden Lastenräder und Fahrradanhänger gefördert, keine Pedelecs und E-Bikes.

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