Pflegeschnitt wegen viel Regen oft früher nötig

Jetzt Bäume und Hecken checken

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Gersthofen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer:innen gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtet sind, die aus Privatgärten in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Gehölze (Hecken, Sträucher usw.) so zurückzuschneiden, dass keine Verkehrsbehinderungen, vor allem keine Behinderungen oder Gefährdungen von Fußgängern bestehen.

Anpflanzungen dürfen weder in den Lichtraum der öffentlichen Fläche hineinragen, noch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen. Das Lichtraumprofil über Geh- und Radwegen beträgt 2,50 m ab der Grundstücksgrenze und über der Fahrbahn 4,50 m ab der Grundstücksgrenze.

Aufgestellte Verkehrszeichen und Straßennamenschilder müssen für die Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein und dürfen durch Hecken oder Sträucher nicht verdeckt werden.

Im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen müssen die jeweiligen Sichtdreiecke freigehalten werden.

Aufgrund des starken Regens in den letzten Monaten sind einige Bäume und Sträucher schneller groß gewachsen, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Die Stadt rät daher dazu, eigene Grundstücke und Gärten zu kontrollieren und bei Bedarf Gehölze zurückzuschneiden.

Momentan sind noch bis 30. September nur Pflegeschnitte erlaubt. Die Stadt Gersthofen bittet Grundstückseigentümer:innen vor dem Schnitt die Hecken und Bäume zu kontrollieren, um sicher zu gehen, dass dort keine Vögel nisten. Baum und Heckenrückschnitt ist vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt.

Teilen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on whatsapp
Share on email