Jetzt für Baugrund im Mühlängerle bewerben

Start mit den ersten acht Grundstücken

Die Stadt Gersthofen verkauft im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungsplangebiets Nr. 50 „Mühlängerle“ acht Bauplätze. Der Stadtrat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 über die Bedingungen des Verfahrens Ausschreibungsmodalitäten der Baugrundstücke beraten und beschlossen.

Luftbild Foto: Stadt Gersthofen
Planzeichnung Quelle: Stadt Gersthofen

Vermarktung startet

Nun startet die Vermarktung der Grundstücke mit dem Bewerbungsaufruf über acht Bauplätze im Neubaugebiet Mühlängerle (Gersthofen 86368) im Rahmen eines Einheimischenmodells.

Zur Bewerbung berechtigt ist jede natürliche, volljährige, rechts- und geschäftsfähige Privatperson. Nicht zulässig sind Bewerbergemeinschaften, die aus mehr als einem Haushalt stammen und für die nicht wahrscheinlich ist, dass diese einen Haushalt bilden werden. Es kann sich nur jeweils eine Person stellvertretend für einen zukünftigen Haushalt bewerben.

Ein Teil des neuen Baugebiets Mühlängerle. Foto: Stadt Gersthofen

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. August 2023 um 12 Uhr. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Stadt hat eine Checkliste zur Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erarbeitet. Jeder Bewerber und jede Bewerberin erhält nach ihren Angaben Punkte, etwa für Kinder, Ortsansässigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit oder im Haushalt lebende Personen mit Handicap. Bei identischer Punktzahl mehrerer Bewerbungen für ein Grundstück entscheidet das Los. Mit dem Erwerb des Grundstückes gehen mehrere Pflichten einher.

Alle Informationen und die detaillierten Rahmenbedingungen des Verfahrens finden Interessierte unter: www.gersthofen.de/grundstuecke . Sämtliche Unterlagen finden Interessierte auf der Webseite zum Download. Zusätzlich liegen die Anträge im Bürgerservicezentrum aus.

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